Das Geschäfts- und Wohnhaus von C. Spinn
Deutsche Bauzeitung • 3.7.1880
Da die Gewohnheit der Berliner Bevölkerung die Anordnung von Verkaufs-Lokalen, die höher als im ersten Stock liegen, nicht gestattet, so sind auch hier nur das Kellergeschoss, das Erdgeschoss und der erste Stock als Geschäfts-Lokale eingerichtet, während die drei oberen Stockwerke Mietwohnungen enthalten. 