VerkehrFernmeldewesen

Erleichterungen beim Telegrafen-Verkehr

Die Gartenlaube • Juli 1876

Seitdem Post und Telegrafie im Deutschen Reich zu einer Verwaltung verschmolzen sind, werden dem Publikum mannigfache Vorteile geboten, welche die Benutzung beider Verkehrsmittel wesentlich erleichtern. Mehr und mehr hört die räumliche Trennung der Post- und Telegrafen-Ämter auf, und man kann bereits bei vielen dieser Verkehrsanstalten sowohl Postsendungen wie auch Telegramme einliefern, was namentlich für die Bewohner großer Städte, wo die Entfernungen beträchtlich sind, eine erhebliche Ersparung an Zeit und Mühe ist. Zwei neue Einrichtungen der deutschen Verkehrsverwaltung verdienen aus denselben Gesichtspunkten hier besonders hervorgehoben zu werden, zumal sie noch wenig bekannt geworden sind.

Wer ein Telegramm empfängt, ist häufig genötigt, sofort telegrafisch zu antworten. Wenn er nun eines eigenen Boten entbehrt, so besorgt ihm auf sein allerdings unmittelbar nach dem Empfang der Depesche auszudrückendes Verlangen der überbringende Telegrafen-Unterbeamte die Depesche zu dem Verkehrsamt. Die Tele­grafen­boten sind verpflichtet, fünf Minuten lang auf die Ausfertigung eines Telegramms zu warten, auch über die Gebühren etc. Auskunft zu geben und sodann die Depesche zur Telegrafen-Anstalt mitzunehmen. Außer den Gebühren für das Telegramm sind für diese Dienstleistung nur zehn Pfennige an den Boten zu entrichten.

Eine andere Einrichtung verspricht besonders in der Reisezeit einen nicht zu unterschätzenden Vorteil für das mit Bahnzügen reisende Publikum. Seit kurzem werden nämlich von den sämtlichen Bahnposten der Reichspost – wie solche sich fast in jedem Zug befinden – unterwegs Telegramme angenommen und an die nächsten Telegrafen-Anstalten weiter befördert. Die Bahnpost, welche durch die Aufschrift ›Kaiserl. Deutsche Reichspost‹ auf den Postwaggons oder durch die Bezeichnung ›Post‹ mit einem Briefmodell darunter in den Bahnzügen kenntlich und daher leicht aufzufinden ist, nimmt die Telegramme jedes Mal nach derjenigen Station mit, von welcher die Beförderung nach dem Bestimmungsort am schnellsten erfolgen kann. Man hat daher nur einfach eine Postkarte zu nehmen, das Telegramm darauf auszufertigen und solches der Bahnpost im Zug zu übergeben. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt entweder bar oder kann durch Aufkleben von Postfreimarken bewirkt werden. Selbst solche in den Briefkasten der Bahnpost gelegte Telegramme, für welche die Gebühren nicht voll bezahlt sind, befördert die Bahnpost gleichwohl unver­zögert; die Nachtachse wird vom Empfänger eingezogen.

Erwägt man, wie oft unterwegs die Notwendigkeit sich ergibt, in wichtigen Fällen Versäumtes durch ein Telegramm nachzuholen und wie andererseits die Telegrafen-Ämter auf den Bahnhöfen bei Zügen, die kurze Haltestellen haben, wie die Schnellzüge, nur schwer oder unter Gefahr des Zurückbleibens zu erreichen sind, so wird der große Nutzen, welcher aus dem Vorhandensein einer bequemen Annahmestelle für Telegramme bei den Bahnposten für das reisende Publikum hervorgeht, von selbst einleuchten.

Eine weitere Verkehrserleichterung ist am 1. Juni 1876 ins Leben getreten, indem es von diesem Zeitpunkt ab gestattet ist, Geldbeträge, welche telegrafisch überwiesen werden sollen, unmittelbar bei den Reichs-Telegrafen-Ämtern einzuzahlen, während dies früher nur bei den Postämtern zulässig war. Die Einrichtung ist nach dem Grundsatz: ›Zeit ist Geld‹ als Fortschritt anzusehen, der ebenfalls dem Publikum zugute kommt.

• G. T.

• Auf epilog.de am 14. September 2026 veröffentlicht

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