Daseinsvorsorge – Wasserwirtschaft
Normal-Senkgrubenanlage in Berlin
Deutsche Bauzeitung • 11.9.1868
Die Anlage einer Senkgrube nach bestimmter Vorschrift wird in Berlin allen den Hausbesitzern zur Bedingung gemacht, welche ihre Grundstücke nach einem der Stadt gehörigen Abzugskanal zu entwässern wünschen.
Eine solche Senkgrubenanlage, wie sie nachstehend im Grundriss und zwei Durchschnitten mitgeteilt wird, besteht aus der Sammelgrube (A), in welche die Zuleitung (a) mündet, und der Ableitungsgrube (B), aus welcher das Ableitungsrohr (b), vor dem sich ein gemauerter Wasserverschluss befindet, nach dem Kanal führt. Beide Gruben sind durch eine Öffnung verbunden, die durch ein Gitter, dessen Stäbe in höchstens 2,5 cm Zwischenraum auseinander stehen dürfen, verschlossen wird. Sämtliche Maße der Anlage sind aus den Zeichnungen zu ersehen. Das Mauerwerk muss in guten Klinkern mit Zementmörtel ausgeführt und im Inneren mit Zement verputzt werden; die Abdeckung erfolgt mit Hausteinschwellen, die eine Einlage von hölzernen Bohlen erhalten. Das Ableitungsrohr, das aus Metall oder Ton bestehen muss, darf in den Kanal nur unter dem Gewölbe, andererseits mindestens 45 cm über der Sohle desselben einmünden.
In eine derartige Senkgrube, die nur auf dem Grundstück selbst, nie auf der Straße oder in Vorgärten angelegt werden darf, ist nur Wirtschaftswasser, Wasser aus Waschräumen und Wasserklosetts (letzteres jedoch widerruflich) zu leiten erlaubt; eine Verbindung der Ableitung mit Ställen, Pissoirs und Abtritten, die nicht unter Wasserleitung stehen, ist verboten. Die Ausführung, welche vorher angezeigt werden muss, wird von Seiten der städtischen Baubeamten überwacht und steht die Anlage unter fortdauernder Kontrolle derselben.