Verkehr – Nahverkehr
Lauttönende Signalglocken
nach den Ausführungen der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft
Verkehrstechnische Woche • 24.4.1909
In den eigenen Betrieben gemachte Erfahrungen haben der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft gezeigt, dass Signalglocken gewöhnlicher Größe nicht für alle Verhältnisse genügen.
Befahren die Bahnen z. B. Chausseen, wie dies bei Überlandlinien vorkommt, so werden gewöhnliche Glocken, wenn bei einigermaßen starkem Verkehr mehrere Fuhrwerke, hintereinander fahrend, sich vor dem Straßenbahnwagen befinden, von dem Führer der Gefährte nicht wahrgenommen oder nicht beachtet. Der Straßenbahn-Wagen oder -Zug wird, da der Schienenweg besetzt ist, in der schnellen Fortbewegung gehindert, auch besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes, wenn es seinem Führer nicht gelingt, rechtzeitig anzuhalten.
Um diesen Übelständen vorzubeugen, hat die genannte Gesellschaft von den üblichen Glocken abweichende Signalglocken mit besonders durchdringender Klangstärke ausgeführt, die auf dem Wagendach in schräger Lage so anzubringen sind, wie es die Abbildung zeigt. Durch die eigenartige Lage wird nach den gemachten Erfahrungen, die Wirksamkeit der Glocke erhöht. Die Aufhängungsteile, der Winkelhebel usw. sind einfachster Art und der jeweiligen Wagenform anzupassen. Die Lage der Glocke und die Länge der vom Winkelhebel bis zum Klöppel führenden Schnur oder Kette müssen so gewählt werden, dass der Klöppel bei Betätigung der Glocke mit der Verbindung zum Hebel eine gerade Linie bildet und kurz vor dem oberen Glockenrand aufschlägt. Der Winkelhebel ist mit einer Feder zu versehen, die verhindert, dass der Klöppel vermöge seiner eigenen Schwere den Winkelhebel herumzieht und gegen den unteren Glockenrand schlägt. Diese Feder hat ferner den Vorteil, dass die Glocke mit ganz geringem Kraftaufwand betätigt werden kann, und störende Geräusche auf dem Wagendach vermieden werden.
Die lauttönende Signalglocke ist bei der elektrischen Straßenbahn Halle-Merseburg erprobt worden und hat zufriedenstellende Resultate ergeben.