U-Bahn in Berlin

Gemeinschaftsbahnhof Hermannplatz und der Bahnhof Gesundbrunnen der AEG-Schnellbahn in Groß Berlin

Verkehrstechnische Woche • 16.2.1918

Voraussichtliche Lesezeit rund 10 Minuten.

Die Verbandsversammlung des Verbandes Groß Berlin hat am 7. Januar 1918 einem Vertrage mit der AEG-Schnellbahn A. G. zugestimmt, durch den die seit Jahren schwebende Streitfrage über die Ausbildung der Schnellbahnanlagen am Hermannplatz einer endgültigen und – wie vorweg mitgeteilt werden kann – zweckmäßigen Lösung zugeführt werden wird.

Die AEG-Schnellbahn beginnt als Hochbahn im Norden Berlins nahe der Berlin-Reinickendorfer Gemarkungsgrenze an der Christianiastraße und führt auf dem in der Abb. 1 dargestellten Weg am Staatsbahnhof Gesundbrunnen vorüber, von hier ab als Untergrundbahn, weiter über das Rosenthaler Tor an der Zentralmarkthalle am Alexanderplatz vorbei und endlich über den Oranienplatz bis zum Hermannplatz an der Gemarkungsgrenze von Berlin und Neukölln.

Hier stößt sie auf die auf der Strecke Seestraße – Gneisenaustraße im Bau befindliche Nordsüdbahn der Stadt Berlin, die demnächst durch die Gneisenaustraße und die Hasenheide bis zum Hermannplatz verlängert und von hier durch die Berliner und Bergstraße in Neukölln als Bahn der Stadt Neukölln bis zum Südring fortgesetzt werden soll.

Zur Verbindung der beiden Bahnen war in dem zwischen der Stadt Berlin und der AEG-Schnellbabn A. G. geschlossenen Vertrag vom 18.3.1912 die Herstellung eines 280 m (von Bahnsteigmitte zu Bahnsteigmitte 385 m) langen und 4 m breiten Tunnels unter dem Hermannplatz von dem Endbahnhof Weserstraße der AEG-Schnellbahn nach dem in der Hasenheide geplanten Bahnhof der Nordsüdbahn vorgesehen (Abb. 2). Die Verbesserung dieser letzteren Anordnung war das Ziel der jahrelangen und schließlich erfolgreichen Bemühungen des Verbandes Groß Berlin.

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• Auf epilog.de am 13. Februar 2022 veröffentlicht

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