U-Bahn in Berlin
Die Verlängerung der Berliner Schnellbahn Thielplatz – Krumme Lanke
Deutsche Bauzeitung • 29.3.1930
Im Jahr 1926 ist die Hoch- und Untergrundbahn durch Erwerb des Hauptteiles der Aktien in den Besitz der Stadt Berlin übergegangen, mit Ausnahme der etwa 2,8 km langen Dahlemer Strecke zwischen den Bahnhöfen Breitenbachplatz und Thielplatz.
Abb. 1. Bahnhof Krumme Lanke. Empfangsgebäude.
Wände und Decke des Vordachs weißer Terranovaputz, mit Kunststeinsockel. Eiserne Fenster und Türen der Empfangshalle, Holzfenster hellolivgrün. Oberlichter der Türen schwarze Scheiben mit weißen Schriftbändern. Beleuchtung unter Vordach weiße Mattglasschalen in weißen eisenemaillierten Fassungen. Diese war Eigentum des Fiskus, vertreten durch die Kommission für die Aufteilung der Domäne Dahlem, Dahlemkommission, für deren Rechnung sie von der Hochbahngesellschaft betrieben wurde. Gelegentlich der 1920 erfolgten Bildung der Einheitsgemeinde Groß-Berlin wollte der Fiskus das Eigentum der Dahlemer Bahn auf die Stadt übertragen. Diese lehnte aber den Antrag wegen der sehr hohen Zuschüsse für die nicht rentable Bahn ab. In dem anhängig gemachten Prozess wurde durch Urteil des Reichsgerichtes vom 7. März 1924 die Begründung der Stadt bestätigt und festgestellt, dass die Dahlemer Bahn Eigentum des Fiskus ist.
Inzwischen hatte die Dahlemkommission das im Einflussgebiet der Dahlemer Bahn liegende Gelände zum größten Teil verkauft und die Bahn hatte den mit ihr verfolgten Zweck erfüllt. Die Dahlemkommission trat nun erneut mit dem Ersuchen an die Hochbahngesellschaft heran, das Eigentum und den Betrieb der Dahlemer Strecke zu übernehmen. Diese ging dann am 1. Januar 1928 in den Besitz der Stadt über. Gelegentlich der Verhandlungen wurde die Verlängerung der Schnellbahn nach Zehlendorf erwogen. Von den vom Bezirksamt Zehlendorf geplanten beiden Trassen, eine durch die Kronprinzenallee zum Bahnhof Zehlendorf-Mitte und die andere mehr westlich verlaufende zum Bahnhof Zehlendorf West, wurde die Letztere gewählt, da hierfür der erforderliche Geländestreifen bereits im Generalbebauungsplan ausgewiesen war. Außerdem wird durch diese Linie ein für den Ausflugsverkehr bedeutungsvolles Waldgebiet mit Badegelegenheiten an der Krummen Lanke und dem Schlachtensee erschlossen und die in späterer Zukunft erwünschte Verlängerung zu dem südlich der Berlin-Potsdamer Bahn liegenden städtischen Düppeler Gelände ermöglicht. Ferner wurden von dem Sommerfeld-Konzern Wohnbaugeländebesitz zur Verfügung und weitere Leistungen in Aussicht gestellt, die die Stadt Berlin von einer nennenswerten finanziellen Beteiligung befreite.
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