Berlin-Potsdamer Eisenbahn

Bekanntmachungen

Berlin-Potsdamer Eisenbahn-Gesellschaft • 10.11.1839

Wiedereröffnung des Bhf. Zehlendorf

Um den Anwohnern der Eisenbahn wieder Gelegenheit zu deren Benutzung zu geben, so sollen die Fahrten um 8½ Uhr von Potsdam und 2 Uhr von Berlin auf Erfordern in Zehlendorf anhalten, um Personen aufzunehmen und abzusetzen. Die Reisenden, welche in Zehlendorf aussteigen wollen, haben sich demnach des Morgens um 8 Uhr 45 Minuten, des Mittags um 2 Uhr 15 Minuten bei der Bude No. 25 einzufinden.

Das an den Zugführer zu entrichtende Personengeld für die Fahrt von Zehlendorf bis Berlin oder Potsdam oder umgekehrt von Berlin oder Potsdam nach Zehlendorf beträgt 5 Sgr. und bleiben die für diesen Zwischenverkehr früher bekanntgemachten Bestimmungen in Kraft.

Haltepunkt Schöneberg

Vom Sonntag den 10. November an werden die Fahrten nach Steglitz von Berlin um 1 und 7 Uhr, und von Steglitz um 1½ und 7½ Uhr bis auf weiteres gänzlich ausgesetzt.

Bei den übrigen Fahrten nach Steglitz am Sonntag um 3 und 4 Uhr und in den Wochentagen um 3 Uhr werden auch Passagiere, welche nur bis Schöneberg fahren wollen, mitgenommen. Eben so können selbige auch bei den von Steglitz zurückkehrenden Zügen sonntags um 3½ und 5½ und an Wochentagen um 5½ Uhr von Schöneberg zurückbefördert werden.

Das Personengeld von Berlin bis Schöneberg, und umgekehrt von Schöneberg bis Berlin beträgt pro Fahrt und Person 2 Silbergroschen und sind in Billetts für Hin- und Rückfahrt auf dem Berliner Bahnhofe an der Kasse für Steglitz zu lösen.

Der Anhaltepunkt findet bei dem Wege, welcher von Schöneberg nach Lankewitz führt, bei der Wärterbude No. 8, statt, wo die von Schöneberg mitfahrenden Passagiere sich sonntags um 3½ oder 5½ Uhr und des Wochentags um 5½ Uhr einzufinden haben.

• Die Direktion der Berlin-Potsdamer Eisenbahn-Gesellschaft.

• Auf epilog.de am 1. Oktober 1997 veröffentlicht

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