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Umgestaltung der Bahnhofsanlagen in Köln

Zentralblatt der Bauverwaltung • 3.2.1883

Für die Umgestaltung der Bahnhofsanlagen in Köln ist durch den unter dem 30. Januar 1883 zwischen der Königl. Staatsregierung und der Stadt Köln abgeschlossenen und am 2. Februar von der Kölner Stadtverordneten-Versammlung einstimmig genehmigten Vertrag nunmehr eine feste Grundlage gewonnen. Danach ist in Aussicht genommen, den jetzigen am Dom gelegenen Personenbahnhof derart zu einem Zentral-Personenbahnhof auszubauen, dass alle Personen- und Schnellzüge, welche den Rhein bei Köln kreuzen, sowie sämtliche Köln berührende Züge des linksrheinischen Bahnnetzes auf demselben abgefertigt werden. Fener sollen der jetzige Güterbahnhof an Gereon und die Köln – Bingener Bahnlinie in die Nähe der neuen Festungsumwallung verlegt und sämtliche Bahnlinien mit Ausnahme der Zweigbahn nach der Rheinstation innerhalb der neuen Umwallung so hoch gelegt werden, dass die städtischen Straßen unterführt werden können. Endlich wird die Anlage von zwei weiteren Personenbahnhöfen an der Köln – Bingener Eisenbahnlinie beabsichtigt, von denen einer in der Nähe der Subbelrather oder der Venloer Straße, und ein zweiter, verbunden mit Güterbahnhof, als Ersatz für den eingehenden Bahnhof ›Pantaleon‹ in der Nähe des Durchgangs der genannten Bahnlinie durch die neue Stadtumwallung errichtet werden soll.

• Auf epilog.de am 8. Juli 2017 veröffentlicht

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