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Personen-Nahverkehr

Vertrag zum Regionalverkehr in Berlin

Berliner Wirtschaft • August 1996

Am 5. Juli 1996 haben der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, und das für den Personennahverkehr zuständige Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bahn AG, Klaus Daubertshäuser, eine Vereinbarung über den Regionalverkehr im Land Berlin unterzeichnet. Mit dieser wird ein umfassendes Leistungspaket für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Jahre 1996 und 1997 vereinbart. Das Land zahlt jährlich 34 Mill. DM an die Bahn, die dafür rund 2 Mill. Zugkilometer jährlich auf den Gleisen der Stadt anbietet. Ein ähnlicher Vertrag über die S-Bahn-Leistungen in Berlin mit einem Volumen von fast 900 Mill. DM war bereits im Mai zwischen Berlin und der S-Bahn GmbH geschlossen worden. Derartige Verträge sind erforderlich geworden, nachdem im Zuge der Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Verantwortung für den SPNV auf die Bundesländer übergegangen ist. Die Länder erhalten hierfür vom Bund ÖPNV-Finanzmittel nach dem Regionalisierungsgesetz. Für die Zeit ab 1998 müssen neue Verträge ausgehandelt werden, da dann die Höhe der an die einzelnen Länder gezahlten Bundesmittel überprüft und ggf. neu festgelegt wird. Mit dem Vertrag zum Regionalverkehr wird es zunächst keine wesentlichen Verbesserungen des Angebotes geben, da die hierfür erforderliche Infrastruktur gegenwärtig noch ausgebaut wird. Daubertshäuser hob die Signalwirkung des Vertrages für das Zusammenwachsen von Berlin mit dem Umland hervor. Für Herbst 1997 kündigte er den Einsatz von 84 neuen klimatisierten Doppelstockwagen auf den Regional-Express-Linien RE 1 und RE 2 an.

• Auf epilog.de am 1. Oktober 1997 veröffentlicht

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