VerkehrSchifffahrt

Leuchtturm bei Port Sanilac am Huron-See im Staate Michigan

Zentralblatt der Bauverwaltung • 5.9.1885

Wer Gelegenheit gehabt hat, in den Vereinigten Staaten einen der großen Binnenseen oder der schiffbaren Ströme zu befahren, wird aus der großen Zahl von Leuchttürmen und Leuchthäusern, welche sich an den Ufern oder mitten in den Gewässern erheben, sehr bald die weitgehende Fürsorge erkannt haben, welche die Bundesregierung den Interessen der Schifffahrt im Binnenlande widmet, zugleich aber auch dabei angenehm berührt worden sein durch die gefällige architektonische Erscheinung, welche diese Nutzbauten zu einem bemerkenswerten Schmuck der Landschaft werden lässt. Es gilt dies namentlich von den neuerdings ausgeführten Anlagen, und unter ihnen sind es wieder besonders die kleineren, auf festem Ufer errichteten Bauwerke, die sich durch naive Gestaltung und malerische Gruppenanordnung auszeichnen.

Leuchtturm bei Port Sanilac

Als ein Beispiel, wie aus den einfachen Elementen eines mäßig hohen Turmes, einer Wärterwohnung und des sonstigen dienstlichen Zubehörs mit geringem Aufwand an Mitteln eine höchst ansprechende Baugruppe geworden, diene der in den Zeichnungen dargestellte Entwurf für einen Leuchtturm bei Port Sanilac am Huron-See.

Das Programm verlangte die Errichtung eines 15 m hohen Turmes zur Aufnahme einer Laterne mit einer Linse vierter Ordnung, eine Wohnung für einen Wärter mit Familie und einen unverheirateten Gehilfen desselben, sowie ein vorschriftsmäßig von den übrigen Bauteilen abgesondertes Ölhaus.

Der Turm steht für sich auf besonderer Grundmauer, ist aber mit dem Wohnhaus durch eine bedeckte Halle verbunden. Aus dem einfachen Grundriss, der im Erdgeschoss 3 Wohnräume nebst einer in einen niederen Seitenanbau verlegten Küche und im ausgebauten Dachgeschoss die Wohnung des Gehilfen enthält, entwickelt sich in ungezwungener Weise ein schlichter, vornehmlich durch seine Umrisslinie wirksamer Aufbau.

Leuchtturm bei Port Sanilac

Der Architekt des Leuchtfeueramtes in Washington, P. Pelz hat, wie bei vielen ähnlichen von ihm für diese Behörde entworfenen Bauten, hier eine hervorragende Begabung bekundet, seinen Schöpfungen das Gepräge von natürlicher Wahrheit und gefälliger Erscheinung zu geben, ohne dabei zu den Künsteleien zu greifen, welche an den sonst so tüchtigen Werken ländlicher Baukunst in Nord-Amerika als unerfreuliche Modezutat auftreten: zu willkürlichen Verstümmlungen gesunder Umrisse durch gesuchte Ecklösungen, widersinnige Auskragungen und zu jenen Dachbildungen, wie sie unter dem recht bezeichnenden Namen ›Crazy-‹ oder ›Sham-Roofs‹ namentlich an den Häusern im Stil der Königin Anna, auf deren Namen hin jetzt diesseits und jenseits des Atlantischen Ozeans so viel gesündigt wird, nur zu oft Vorkommen.

Der Turm, im Grundriss achteckig, ist in einfachster Art aus Ziegeln aufgeführt. Der angemessen verjüngte Schaft trägt auf seiner Spitze die eiserne Laterne, umgeben von einem durch kräftige Schichtenauskragung unterstützten Umgang. Die Umfassungswände der übrigen Bauteile bestehen ebenfalls aus Ziegeln, nur zu den Sohlbänken der Fenster ist Sandstein verwendet. Die Dachflächen sind mit Schindeln eingedeckt.

Die Baukosten betragen 67 000 Mark, einschließlich der Summe von 10 500 Mark für die Eisenarbeiten der Turmtreppe, des Laufganges und der Laterne.

Washington, im Juli 1885.
• Hinckeldeyn

• Auf epilog.de am 7. März 2021 veröffentlicht

Reklame