Eine elektrische Müllverladestation
BEW-Mitteilungen • Oktober 1905
Die für das Fortschaffen des Mülls in Berlin bestehenden Vorschriften, insbesondere die Verfügung des Bundesrats vom Jahr 1904, laut welcher die Verladung des Hausmülls auf den Bahnhöfen in staubfreier Weise erfolgen muss, haben der Elektrizität Gelegenheit gegeben, sich auch bei dieser Arbeit mit Erfolg zu betätigen.