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Spiritus oder Elektrizität

Die Umschau • 18.2.1905

Die Erhöhung der Fahrpreise für Automobildroschken, die der Berliner Polizeipräsident plant, wird damit begründet, dass es sich empfehle, an Stelle der Spiritus­motor­drosch­ken allmählich elektrische Akku­mula­toren­drosch­ken einzuführen. In einem Schreiben des Polizeipräsidenten wird dies folgendermaßen ausgeführt:

Nach den bisher mit den Automobildroschken gemachten Erfahrungen scheint es wünschenswert, die jetzigen Spiritus­motor­drosch­ken allmählich durch elektrische Akku­mula­toren­drosch­ken zu ersetzen. Die letzteren sind den Motordroschken wegen ihrer Geruch- und Geräuschlosigkeit entschieden vorzuziehen und lassen sich in höherem Maße sauber erhalten. Die elektrische Droschke, die schon heute mit einer Ladung 60 km zurückzulegen vermag, wird bei weiterer Verbesserung der Akkumulatoren und bei der zu erwartenden Einrichtung von Ladestationen in verschiedenen Teilen der Stadt zukünftig der voll­kommen­ste Typus des öffentlichen Fuhrverkehrs für den inneren Stadtverkehr werden, während für Ausflüge in die Umgebung der Stadt der Motorwagen seine Stellung behaupten dürfte. Um diesen Übergang zur elektrischen Droschke zu fördern und zu beschleunigen, beabsichtige ich, die jetzige Taxe, welche auch unverändert in die neue Drosch­ken­ordnung aufgenommen ist, für elektrische Automobildroschken zu erhöhen, und zwar in der Art, dass der Anfangspreis von 50 Pfg. in allen drei Taxen auf 80 Pfg. erhöht wird, während alle übrigen Preisbestimmungen unverändert bleiben. Diese mäßige Erhöhung (bei den alten Droschken erster Klasse ist der billigste Preis 1 Mark), die in verschiedenen Städten Deutschlands für Preis­anzeiger­drosch­ken bereits besteht, erschien auch deswegen für erforderlich, weil eine leistungsfähige Gesellschaft für elektrischen Drosch­ken­betrieb in großem Maßstabe in der Bildung begriffen ist, welche mit Rücksicht auf die größeren Betriebskosten der elektrischen Wagen die genannte Erhöhung der Taxe zur Bedingung ihres Entstehens gemacht hat.

• Auf epilog.de am 17. Februar 2025 veröffentlicht

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