Verkehr – Eisenbahn
Notkupplung an den Personenwagen der Rheinischen Bahn
Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens • 1846
Die Abbildung zeigt eine einfache Notkupplungskette mit Haken, wie solche an den Personenwagen der Rheinischen Eisenbahn angebracht sind. Es hat dieselbe nichts besonders Bemerkenswertes, als dass das letzte Glied vor dem Haken dreieckig gebogen ist, und dass diese Kette jedes Mal nur einfach, und zwar in der Mitte unter den gewöhnlichen Federkupplungshaken an jedem Ende eines Wagens in einer Bohrung von einer starken eisernen Schiene, welche unter den Querschwellen des ganzen Wagens durchläuft, hängt.
Bei dem Ankuppeln der Wagen werden jedes Mal gegenseitig die Haken des einen Wagen in das dreieckige Glied der Kette vom nächst folgenden Wagen eingehängt, so dass, wie in der Zeichnung punktiert angedeutet ist, die Haken der beiden Ketten auf doppelte Weise ineinandergreifen und ein Aushängen während der Fahrt nicht möglich ist.
Diese Art von Wagenkupplung hat sich auch in Fällen, wo Achsenbrüche an Personenwagen vorgekommen waren, als ganz vorzüglich bewährt, indem sie dem auf diese Weise beschädigten Wagen eine Stütze auf dem nächstfolgenden gewährte und das vollständige Niedersinken verhinderte. Außerdem hat das Anbringen der Notketten in der Mitte des Wagens vor der sonst üblichen Methode, dieselben an den vier Ecken zu befestigen, den Vorzug des in der Richtung der Bahnachse erfolgenden Zuges und der leichteren Beweglichkeit der einzelnen Wagen in den Kurven.
• Maschinenmeister Pellens