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›Monitor‹ – ein neuer elektrischer Wächter-Kontrollapparat

Die Welt der Technik • 15.7.1907

Wächter-KontrollapparatWächter-Kontrollapparat ›Monitor‹

Die bisher gebräuchlichen elektrischen oder mechanischen Wächter-Kontrolleinrichtungen leiden durchweg an dem Übelstand, dass eine Nachkontrolle erst nach Beendigung des Wachdienstes stattfindet. Bei Verwendung dieser Apparate kann man wohl nachträglich ersehen, in welchen Zeitabständen der Wächter seinen Gang ausgeführt hat, sie bieten aber während der Überwachungszeit keinerlei Garantie dafür, dass die Kontrolle ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Der elektrische Wächter-Kontrollapparat ›Monitor‹ der Aktiengesellschaft Mix & Genest, Telefon- und Telegrafen-Werke, Berlin W., setzt nun die Gefahren, die dadurch entstehen, dass der Wächter durch Überfall oder plötzlich eintretende Unfälle, z. B. Bewusstlos werden beim Versuch, ein entstehendes Feuer zu löschen, an der Ausübung seines Dienstes gehindert wird, ganz außerordentlich herab, weil bei nicht rechtzeitigem Eintreffen des Wächters an bestimmten vorgeschriebenen Punkten eine Alarmglocke automatisch in Tätigkeit tritt und dadurch Veranlassung gibt, schleunigst den Wächter aufzusuchen.

Der elektrische Wächter-Kontrollapparat ›Monitor‹ führt demnach die Kontrolle in der vollkommenden Weise aus; er bietet gegenüber anderen Systemen wesentliche Vorteile als Überwachungsapparat für Wächter aller Art, für Arbeiter oder Beamte, welche daraufhin kontrolliert werden sollen, dass sie sich zu bestimmten Zeiten an bestimmten vorgeschriebenen Stellen aufgehalten haben.

Der Zweck des Signalapparates wird dadurch erreicht, dass der betreffende Wächter oder Beamte den Auftrag erhält, zu bestimmten, genau einzuhaltenden Uhrzeiten vorgesehene Druckknöpfe zu drücken. Diese sind derart in den zu kontrollierenden Räumen verteilt, dass hierdurch ein Zwang zum Innehalten eines bestimmten Weges während einer gewissen Zeit herbeigeführt wird.

Der neue Apparat ›Monitor‹ ist mithin nicht nur eine Kontrolleinrichtung, sondern er schützt auch die Person des Wächters und hiermit das zu bewachende Eigentum bzw. dritte Personen. Er wird für zwei und vier Kontrolllinien ausgeführt. Im ersteren Fall erfolgt der Alarm alle halbe Stunde, im anderen Falle alle viertel Stunde.

Zum Betrieb der Anlage ist eine Batterie von vier Elementen erforderlich, wenn für die Anlage nur einfache Druckknöpfe in einer Entfernung von nicht über 100 m vom Zentralapparat vorgesehen sind.

• Auf epilog.de am 2. Oktober 2024 veröffentlicht

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