Verkehr – Nahverkehr
Elektrische Straßenbahn zwischen Frankfurt a. M. und Offenbach
Zentralblatt der Bauverwaltung • 12.4.1884
Der stetig zunehmende Personenverkehr zwischen den Nachbarstädten Frankfurt a. M. und Offenbach bedingte bereits seit Jahren eine Vermehrung der bestehenden Verkehrswege. Sowohl die durchgehende Eisenbahnlinie Frankfurt –
Es trat zu Anfang des Jahres 1883 eine Gesellschaft von Finanzmännern zusammen, die, nachdem das voraussichtlich erforderliche Kapital sichergestellt war, der Firma Siemens & Halske in Berlin die Herstellung einer Straßenbahn mit elektrischem Betrieb übertrug. Nach seitens der beteiligten Regierungen erfolgter Konzession zur Anlage der Bahn wurden die Vorarbeiten im Sommer 1883 in Angriff genommen, das Kessel- und Maschinenhaus ausgeführt und im Laufe des Winters 1883/84 die Gleisanlage auf der Landstraße von Frankfurt-Sachsenhausen über Oberrad nach Offenbach hergestellt. Gegenwärtig ist die Bahn betriebsfähig vollendet und soll am 10. April 1884 dem Verkehr übergeben werden, nachdem bereits die ganze Anlage seitens der Kgl. Preußischen und Großhzgl. Hessischen Regierung als den Konzessionsbedingungen gemäß ausgeführt und betriebssicher anerkannt worden ist.
Die 6555 m lange Bahn ist vorerst eingleisig, mit 1 m Spurweite und mit drei Ausweichstellen angelegt. Die Endpunkte liegen am südlichen Zugang zur alten Mainbrücke in Sachsenhausen und am Mathildenplatz in Offenbach. Das Kessel- und Maschinenhaus sowie die Wagenhalle befinden sich auf der Zwischenstation Oberrad, welche so ziemlich im Mittelpunkt der Strecke liegt. Von hier aus wird der zum Betrieb erforderliche elektrische Strom oberirdisch durch zwei parallel mit der Bahn laufende, etwa l cm starke Drahtseile den zwei in 5 – 6 m Höhe über Schienenoberkante waagerecht angebrachten Gestängen von gusseisernen Röhren (mit etwa 4 cm äußerem und 3 cm innerem Durchmesser) zugeführt.
Die Leitungsdrähte und Röhrengestänge sind metallisch gut miteinander verbunden; die Röhren werden von den Drähten schwebend getragen. Die ganze Konstruktion der Stromleitung ruht isoliert auf hölzernen, 20 cm starken Pfosten, welche in passenden Abständen von 40 m untereinander der Gleisanlage in 1 m seitlicher Entfernung folgen. Zum Zweck der Übertragung des elektrischen Stromes von der Leitung nach dem unter dem Trambahnwagen angebrachten Getriebemechanismus sind die Röhrengestänge am unteren Ende der Länge nach 1 cm weit aufgeschlitzt. In diesen Schlitzen hängen die sogenannten Schiffchen mit gutem metallischen Kontakt im Inneren der Leitungsröhren. Von den Schiffchen aus wird der elektrische Strom durch zwei Drahtseile auf den Mechanismus unter dem Bahnwagen übertragen und durch eine von dem Führer des Wagens gehandhabte Stellvorrichtung in Kraft umgesetzt. Die so erzeugte Kraft reicht aus, zwei bis drei von je 25 Personen besetzte Wagen mit 10 – 15 km/h fortzubewegen. Die in Bewegung befindlichen Wagen ziehen dann die den elektrischen Strom vermittelnden Schiffchen nach, so dass eine stete Zuleitung des Stroms gesichert ist.
Die seither ausgeführten Probefahrten berechtigen zu der Annahme, dass das Problem einer leistungsfähigen Bahnanlage mit elektrischem Betrieb bei oberirdischer Zuleitung des Stromes gut gelöst worden ist. Besser in ästhetischer Hinsicht und in der Unterhaltung vielleicht weniger kostspielig wird sich der Betrieb der elektrischen Bahn gestalten, wenn es möglich sein wird, die unförmlichen hölzernen Pfosten als Stützen der Stromleitung zu entbehren, und es gelingt, eine Anordnung so zu treffen, dass der elektrische Strom von unten, also von der Erde aus, dem Wagen dergestalt zugeführt werden kann, dass während des Betriebes die das Geleise überschreitenden Menschen und Tiere keinen Schaden nehmen können.