Verkehr – Schifffahrt
Beschreibung des Leuchtturms auf Arkona auf der zu Rügen gehörigen Halbinsel Wittow
Bauausführungen des Preußischen Staats • Mai 1830
Der Leuchtturm ist nach einem Entwurf der Kgl. Ober-Bau-Deputation in den Jahren 1826 und 1827 unter der Leitung des Ober-Bau-Inspektor Michaelis und Bau-Kondukteur Lübke erbaut.

Das darauf angebrachte Licht soll die Strandungen an der Küste Rügens verhüten, denen sowohl die aus dem Sund kommenden, als die von Westen und Osten dahin abgehenden Schiffe besonders bei stürmischer Witterung in trüben Nächten, bis dahin häufig ausgesetzt waren. Die Örtlichkeit erforderte deshalb eine Beleuchtung des Teils der Ostsee, von der Spitze Jasmunds (Stubbenkammer) bis in die Richtung über das Dorf Schaprode auf Rügen nach Barhöft (eine Lotsenstation für die nach Stralsund segelnden Schiffe) in der Art, dass die Achsen der beiden äußersten Scheinwerfer einen Winkel von 255° bilden.
Das ganz von gebrannten Mauersteinen im Kreuzverbande ausgeführte Turmgebäude (Abb. 1) hat die Form eines regelmäßigen Vierecks und enthält ein Kellergeschoss und drei Stockwerke. Im Kellergeschoss befindet sich außer dem Keller für die Wirtschaft des Wärters ein Keller zur Aufbewahrung des Öls. Das untere Stockwerk ist zur Wohnung des Wärters eingerichtet, welche aus einer Wohnstube, Kammer und Küche besteht. Über den beiden ersten Räumen ist das 5 m hohe Stockwerk mittels einer Balkenlage geteilt, und der obere Raum wird zur Schlafstelle der Familie des Wärters benutzt. In der zweiten Etage befinden sich zwei Kommissions-Stuben und eine Kammer dazu, und die dritte Etage enthält einen Vorplatz zum Reinigen und Putzen der Lampen und der Scheinwerfer; eine kleine Stube, in welcher der Wärter sich zu derjenigen Zeit der Nacht aufhält, wo er nicht in der Laterne zu sein braucht, und eine Kammer zur Aufbewahrung der Reservelampen und der zur Beleuchtung dienenden Utensilien und Vorräte.
Abb. 2. Diese letzte Etage ist mit einem 31 cm starken Kappengewölbe überwölbt, auf welchem auf einer Untermauerung die Granitdecke der äußeren, mit einem eisernen Gitter umgebenen Galerie bis zur äußersten Mauerkante gelegt ist, in der Mitte sich aber die Laterne Abb. 2 erhebt. Der Untersatz besteht aus einem 1,9 m hohen, 37 cm starken, kreisförmigen Sockel von Pirnaischem Sandstein in zwei Lagen, und beide sind durch Dübel und einen dazwischen liegenden eisernen Ring verbunden, so wie durch drei durch das Gewölbe gehende Anker auf dasselbe befestigt. Oben auf diesem Sockel ist ein zweiter Ring eingelassen und durch Dübel damit verbunden.
Auf diesem Ring stehen die 24 kupfernen Laternenständer, welche unten durch Schrauben und Muttern ihre Befestigung erhalten haben, und oben auf gleiche Art durch einen eisernen Ring in Form eines 24-seitigen Polygons zusammengehalten werden. Die zwischen den Ständern mittelst Lappen angeschraubten fünf Reihen kupferne Quersprossen geben dem ganzen Gehäuse noch mehr Festigkeit in sich. Die Laternenstiele sowohl, als die Quersprossen sind an den äußeren Seiten mit 26 mm breiten und 78 mm tiefen Falzen versehen, in welchen die aus dickem Spiegelglas geschnittenen Scheiben liegen. Um letztere gehörig befestigen zu können und sie vor dem Herausfallen zu sichern, sind Rahmstücke vorgesetzt und durch Schrauben befestigt. In diese Rahmen sind die Scheiben wasserdicht verkittet. Die Rahmstücke erleichtern bei vorkommenden Beschädigungen das Einsetzen neuer Scheiben, so dass solches der Lampenwärter ohne Hilfe eines Glasers besorgen kann, weshalb immer einige Scheiben vorrätig gehalten werden. Es sind Haken vorhanden, an welche die Leiter gestellt wird, um die Scheiben von außen putzen zu können.
Auf dem oberen Ring ruhen zwei durchgehende und 20 Stichbalken von Eisen. Die Zapfen der Laternenstiele reichen durch dieselben und sind über denselben mit Schraubenmuttern befestigt.
Das Dach der Laterne besteht aus einem festen und einem beweglichen Teil. Das leichte eiserne Sparrwerk der Haube ist bloß angeschraubt und läuft oben in einer metallenen Büchse zusammen. Diese Büchse umfasst den Kaiserstiel, welcher durch die Mitte der ganzen Laterne geht, unten aber, wegen der Treppenöffnung, auf einem Dreifuß steht.
Der bewegliche Teil, oder die Drehhaube wird als Schornstein für das von den unteren Räumen hinaufgehende Rauchrohr benutzt. Das Dach der Laterne und Drehhaube ist mit Kupfer gedeckt, und letztere auch an den Seiten zur Hälfte verkleidet, da solche vermöge des durchgehenden Pfeiles immer gegen die Windseite gestellt wird und dann verhindert, dass der Rauch vom Wind nicht in die Röhre zurückgestoßen werden kann.
An dem Kaiserstiel ist zugleich der ganze Leuchtapparat angebracht. Das Lampengerüst selbst besteht aus zwei übereinander liegenden eisernen Ringen, jeder durch vier Querarme und durch vier zirkelförmig gebogene Winkelbänder verbunden.

An diesen beiden Ringen hängen in Zapfen die Scheinwerfer in doppelter Reihe übereinander, außerdem werden sie aber noch durch eiserne Arme, welche mit dem erwähnten Ringe verbunden sind, getragen, und auf diese Weise wird jeder Scheinwerfer durch drei feste Punkte unterstützt. Demungeachtet ist der obere Ring, an welchem neun Scheinwerfer befindlich sind, durch vier schräg angebrachte Hängeeisen an die beiden durchgehenden Balken; der untere Ring aber, an welchem acht Scheinwerfer hängen, durch Hängeeisen befestigt. Im Ganzen sind also 17 Lampen vorhanden, wovon jede einen Gesichtswinkel von 15° zu erleuchten hat.
Die Scheinwerfer (Abb. 3) von parabolischer Form sind von Kupfer 67 cm breit und 36½ cm tief gefertigt, und jeder ist mit 50 Lot Silber stark plattiert.
Um den Leuchtapparat bequem handhaben zu können, ist an dem Sockel ein Umlauf aus kreisförmig geschnittenen Brettern angebracht, welcher auf in den Seiten befestigten Stützen ruht.
Die bedeutende Anhöhe, auf welcher der Turm steht, erhebt das Licht 62 m über dem Meeresspiegel und bei klarem Wetter ist dasselbe in dunklen Nächten sieben Meilen weit zu sehen.
• Günther.