VerkehrSchifffahrt

Beschreibung der Brieskower Schleuse
im Friedrich-Wilhelms-Kanal

Bauausführungen des Preußischen Staats • August 1830

Voraussichtliche Lesezeit rund 9 Minuten.

Die auf den schiffbaren Kanälen, Flüssen und Strömen des östlichen Teils des preußischen Staats in älteren Zeiten ausgeführten Schiffsschleusen sind größtenteils auf zwei Schiffsgefäße eingerichtet, und die Toröffnungen zur Kammer in der Mitte derselben angelegt.

Diese Anordnung unterliegt folgenden Nachteilen:

1) muss die Länge der Kammer die eines Schiffsgefäßes um ein Bedeutendes überschreiten, damit das zweite eintretende Schiff, welches in etwas schiefer Richtung neben dem ersteren vorbeifahren muss, mit Bequemlichkeit neben demselben beilegen kann.

2) wird dadurch eine größere Weite der Toröffnung bedingt, als die Landungsbreite eines Schiffsgefäßes solches erfordert, damit die in die Kammer eintretenden, und sie verlassenden Schiffsgefäße einander ausweichen können.

3) wird die Wasserkonsumtion und der Zeitaufwand beim Durchschleusen der Schiffsgefäße durch diese beträchtliche Größe der Kammer ohne Not vermehrt.

4) haben die Schiffseigentümer dadurch Gelegenheit erhalten, die Abmessungen beim Bau der Schiffsgefäße immer mehr zu vergrößern, so dass die Kammern alter Schleusen für zwei Schiffsgefäße von der Größe, wie sie damals stattfand, eingerichtet, in neuerer Zeit oft nur ein Gefäß jetziger Größe aufnehmen können.

Schleuse bei Brieskow

Es leuchtet ein, dass durch die zu 1) und 2) angeführte notwendige Verlängerung der Kammerwände und Vergrößerung der Toröffnungen, die Bau- und Unterhaltungskosten bedeutender sein müssen, als der Zweck eigentlich erfordert, die größere Wasserkonsumtion zu 3) besonders auf Kanälen, wo der geringe Reichtum der Zuflüsse im Verteilungspunkt eine sparsame Verwendung derselben zur unerlässlichen Bedingung macht, ein sehr erheblicher Nachteil ist, der durch die zu 4) bemerkte zunehmende Vergrößerung der Schiffsgefäße noch bedeutender wird, weil eine Kammer, die für zwei Gefäße älterer Zeit eingerichtet worden, für ein Gefäß von den jetzigen größten Abmessungen viel zu groß ist, und zu dessen Fort­schaffung also eine unverhältnismäßige Wassermenge verwendet werden muss, und endlich, dass durch die zu 3) und 4) angeführten Umstände das Durchschleusen ungemein verzögert wird. Die Aufhebung aller dieser Übelstände war von besonderer Wichtigkeit und kam deshalb im Jahr 1817 bei dem notwendigen Umbau mehrerer Schleusen im Finowkanal wiederholt zur Sprache. Ganz ohne Zweifel konnten sie am einfachsten beseitigt werden, wenn man die Kammern der Schleusen nur für ein Schiffsgefäß einrichtete. Da indessen nicht alle Schleusen eines Umbaues bedurften, und für den Betrieb der Schifffahrt Nachteile zu befürchten waren, wenn ein Teil der Schleusen auf einem und demselben Kanal zwei, der andere aber nur ein Schiffsgefäß aufnehmen konnte, auch die Schleusen der mit dem Finowkanal in Verbindung stehenden übrigen schiffbaren Gewässer großenteils für die Aufnahme zweier Kähne eingerichtet sind, so ward von mir der Vorschlag gemacht, die Kammer nur so lang und breit anzulegen, als es die jetzt bestehende Größe der Schiffsgefäße erfordert, dagegen die Tore nicht, wie bisher, in die Mitte der Breite der Kammer, sondern an die Seite zu legen.

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• Auf epilog.de am 22. April 2025 veröffentlicht

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