Berliner Brücken
Baugeschichtliches von der Kaiser-Wilhelm-Brücke über die Spree in Berlin
Zentralblatt der Bauverwaltung • 8.3.1890
Im November 1889 sind die letzten Bauzäune an der neuen Kaiser-Wilhelm-Brücke in Berlin gefallen, und damit ist dieselbe dem Verkehr in ihrer ganzen Ausdehnung freigegeben. Nur ein Kran an der südlichen Stirn der Mittelöffnung gemahnt daran, dass Herr Professor Lüerssen noch mit der Fertigstellung der daselbst beabsichtigten Schlusssteingruppe beschäftigt ist.
Die Kaiser-Wilhelm-Brücke über die Spree Ende des 19. Jahrhunderts. An gleicher Stelle befindet sich heute die Liebknechtbrücke. Dahinter das Berliner Schloss mit der ehemaligen Schlossapotheke. Da die eigenartige Brücke weit über die Grenzen der Reichshauptstadt hinaus die Blicke der Sachverständigen auf sich gezogen hat und in Rücksicht auf den Namen, welchen sie trägt, aus ganz besonders kostbaren Baustoffen hergestellt ist, auch einen außergewöhnlich reichen architektonischen Schmuck erhalten hat, dürften einige Mitteilungen über die Baugeschichte der Brücke, zu deren Vollendung drei Jahre erforderlich gewesen sind, am Platze sein.
Die Brücke bildet einen wesentlichen Teil der Anlage der Kaiser Wilhelm-Straße, da durch sie die Verbindung der letzteren mit dem Lustgarten bzw. den Linden bewirkt wird. Der Baugesellschaft Kaiser Wilhelmstraße gegenüber war daher von der Stadtgemeinde die Verpflichtung übernommen worden, die Brücke zwei Jahre nach erteilter staatlicher Genehmigung für den Verkehr fertig herzustellen. Die Brücke in einer Breite von 26 m zu erbauen, war indessen nur möglich, nachdem der Kaiser im Sommer 1884 die Genehmigung erteilt hatte, einen Teil des Grundstückes der Schlossapotheke für die Zwecke der westlichen Brückenrampe abzutreten, wie denn überhaupt der Kaiser stets das allergrößte Interesse an dem Zustandekommen des neuen Straßendurchbruchs und dem Bau der Brücke bekundet hat.
Nach langen, mehrjährigen Verhandlungen und nach Aufstellung der verschiedensten Entwürfe fand endlich derjenige, auf Grund dessen die Brücke – allerdings noch nach Vornahme verschiedener Abänderungen – nunmehr erbaut ist und welcher als eine Art Vermittlungs-Entwurf zwischen Staat und Stadt angesehen werden kann, die Billigung der verschiedenen bei dem Bau in Frage kommenden Staatsbehörden. Derselbe wurde im Sommer 1885 vom Minister der öffentlichen Arbeiten dem Kaiser zur Genehmigung empfohlen. Der Kronbefehl, in welchem diese Genehmigung ausgesprochen ist, datiert vom 24. Juni 1885.
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