Handel & Industrie

Arbeiter-Reinigungsanlagen

Von Ingenieur W. Heym

Sozial-Technik • April 1917

Voraussichtliche Lesezeit rund 18 Minuten.

Man sieht es heute als selbstverständliche Voraussetzung an, dass jeder Arbeiter seine Arbeitsstelle erst nach gründlicher Säuberung seines Körpers verlässt, um den bei der Arbeit aufgenommenen Staub und Schmutz nicht mit in seine Häuslichkeit zu bringen. Hierzu kommen neben den ästhetischen Momenten noch sanitäre Erwägungen, auf deren richtiger Erkenntnis und sachgemäßer Umsetzung in die Durchführung sich unsere günstige Volksgesundheit aufbaut. Vom sanitären Gesichtspunkt aus betrachtet müssen zum Beispiel die Hände vor Einnahme jeder Mahlzeit gesäubert werden, da es nicht nur unappetitlich ist, mit schmutzigen Händen zu essen, sondern auch leicht giftige Arbeitserzeugnisse neben pflanzlichen und tierischen Lebewesen übertragen werden können.

Außer diesen Erwägungen, die als Gemeingut gelten können und daher an erster Stelle betrachtet werden mussten, übt eine ausgedehnte Körperpflege aber bei den in Industriebetrieben beschäftigten Arbeitskräften noch einen ungeheuren Einfluss auf die Ertrags- bzw. Leistungsfähigkeit aus. Neben dem Gebot der Selbstachtung vor den Mitarbeitern wird der Industriearbeiter ganz von selbst auf den Weg peinlichster Sauberkeit an seinem Körper gewiesen, sobald er erkannt hat, in wie hohem Maß seine Leistungsfähigkeit und Arbeitsfreudigkeit bei körperlichem Wohlbefinden zunehmen und, dass diese zunehmende Arbeitslust erst wieder eine Folge des durch Sauberkeit erzeugten Wohlbefindens ist.

Die fortgesetzt in der Steigerung begriffenen Ansprüche, die auf die allgemeine Entwicklung der Industrie und die sich hieraus wieder ergebende Verschärfung des Wettbewerbs zurückzuführen sind, machen sich nicht nur auf die Leiter eines Industrieunternehmens, sondern in weit höherem Grad auf deren ausführende Organe geltend. Unter diesen letzteren nehmen aber die Arbeiter nicht die letzte und unwichtigste Stelle ein. Es bedarf keines weiteren erläuternden Wortes, dass ein noch so fähiger Geschäftsleiter das ihm gehörende oder anvertraute Unternehmen nie und nimmer zur Blüte bringen wird, wenn ihm nicht ein gut geschulter und auch durchaus leistungsfähiger Stab von Helfern zur Seite steht. Dieser Stab wieder setzt sich aus Beamten und Arbeitern zusammen, unter denen die letzteren schließlich den entscheidenden Einfluss auszuüben berufen sind.

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• Auf epilog.de am 15. April 2025 veröffentlicht

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