Berlin-Potsdamer Eisenbahn

Billettverkauf auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn

Berlin-Potsdamer Eisenbahn-Gesellschaft • 8. November 1838

Zu den Fahrten, welche in zwei Zügen erfolgen, werden zweierlei Billetts ausgegeben, wovon die zum ersten Zuge mit der Vignette, einen Dampfwagen vorstellend, und die zum zweiten Zuge mit der Vignette bezeichnet sind. Der zweite Zug wird jedes Mal zehn Minuten nach der auf dem Billett angegebenen, für den Abgang des ersten Zuges bestimmten Stunde abgefertigt werden. Wer auf den ersten Zug ein Billett hat, den Abgang desselben aber versäumt, kann darauf jedoch in den folgenden Zug nicht mitgenommen werden. Auch sind die Einnehmer der Billett-Kassen angewiesen, die Billetts zu dem zweiten Zuge nicht eher zu verkaufen, bevor nicht wenigstens die Billetts dritter Klasse des ersten Zuges abgesetzt worden. Für den Fall, dass noch ein dritter Zug abgehen soll, gelten für diesen in Beziehung auf den zweiten Zug die nämlichen Bestimmungen wird für den zweiten Zug bezugweise auf den Ersten. Der dritte Zug geht dann zwanzig Minuten nach der auf dem Billett angegebenen Stunde ab. Übrigens werden die geehrten Reisenden von hier nach Potsdam wohl tun, die gewünschten Rück-Billetts gleich nach der Ankunft in Potsdam bei der dortigen Billett-Kasse auf dem Bahnhofe zu lösen.

• Auf epilog.de am 1. Oktober 1997 veröffentlicht

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